Als Fachanwältin für Familienrecht berate und vertrete ich Sie in sämtlichen Angelegenheiten des Familienrechts wie Trennung, Scheidung, Unterhaltssachen, Hausratsteilungen, Vermögensauseinandersetzungen und des Zugewinns. Insbesondere in Kindschaftssachen wie Sorgerechts- und Umgangsangelegenheiten liegt mein Fokus auf dem Kindeswohl.

Manchmal lassen sich gerichtliche Auseinandersetzungen trotz aller Bemühungen nicht vermeiden. In dem Fall vertrete ich Sie in gerichtlichen Prozessen vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht.