„Die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Für eine Erstberatung fallen Kosten in Höhe von 190,00 € zzgl. Umsatzsteuer an. Diese Gebühr wird bei einer über die Beratung hinausgehenden Tätigkeit verrechnet.
Sofern eine Rechtsschutzversicherung bestehen sollte, bringen Sie bitte den entsprechenden Versicherungsschein zum Besprechungstermin mit.
Sollten Sie über ein geringes Einkommen verfügen, so haben Sie die Möglichkeit, bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen. Sofern Ihnen Beratungshilfe gewährt wird, beträgt der von Ihnen für eine Beratung zu zahlende Eigenanteil 15,00 EUR.
Für ein gerichtliches Verfahren kann bei geringem Einkommen Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Hierfür ist es erforderlich die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auszufüllen.“