Opfer von schweren Straftaten haben die Möglichkeit sich bereits im Ermittlungsverfahren gegen den oder die Täter, ebenso wie im Strafprozess anwaltlich vertreten zu lassen. Ich begleite Sie bei Bedarf zu polizeilichen Vernehmungen und helfe Ihnen durch den gesamten Strafprozess als Nebenklagevertreterin oder als Zeugenbeistand. Wichtig ist mir hierbei, dass Sie oder Ihre Kinder als Opfer im Prozess bestmöglich geschützt werden und Retraumatisierungen so gut wie möglich verhindert werden.
Zudem helfe ich Ihnen Ihre Rechte auf Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz und etwaige Ansprüche auf staatliche Opferentschädigungsleistungen durchzusetzen.